Was ist kriminell?

Seit Wochen werden Klimaaktivistinnen- und aktivisten in den Medien als Kriminelle, Terroristen und eine Gefahr für die Demokratie dargestellt.

PolitikerInnen versuchen sich gegenseitig darin zu überbieten, wer diese Gruppe Menschen lauter, peinlicher und abstruser beschimpft – ist doch so eine hervorragende Möglichkeit gegeben vom eigenen politischen Totalversagen abzulenken.

Vor allem junge Menschen werden stigmatisiert und kriminalisiert, weil sie für den Erhalt unser aller Lebensgrundlagen auf der Straße sitzen, Repressionen ertragen, Gewalt erleben und dennoch an keiner Stelle selbst auf diese zurückgreifen.

Sie lassen sich treten, bespucken und beschimpfen; werden zu nicht unerheblichen Geldstrafen verurteilt oder gar in Haft gesteckt, weil sie fordern, was eigentlich Aufgabe unserer Politik wäre:

Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

Art. 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist eine Staatszielbestimmung, mit welcher der Umwelt-, Klima- und Tierschutz in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurden.

Art. 20a GG lautet seit dem 1. August 2002:

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Neue Autobahnen, kein Tempolimit, das Festhalten an Kohlestrom, ein schleppender Ausbau der erneuerbaren Energien, Subventionen die umweltschädliches Vorgehen, gerade auch in der Landwirtschaft unterstützen – die Liste die diesen Artikel verhöhnt ist endlos.

Vor einigen Tagen hat selbst UN-Generalsekretär Antonio Guterres das deutsche Vorgehen angeprangert und verlangt, dass Klimaaktivisten geschützt werden müssen, man brauche sie nötiger denn je…

Sollte es nicht das Anliegen von uns Allen sein unserem Planeten endlich die Wertschätzung und den Schutz zukommen zu lassen, den er verdient und der existentiell für unser aller Weiterleben ist? Sind wir es nicht unseren Kindern und allen folgenden Generationen schuldig unseren Beitrag zu leisten, um den Schaden den wir als Menschheit bisher angerichtet haben nicht noch größer werden zu lassen?

Ein Lichtblick in all dem Wahnsinn ist ein Urteil des Landgerichts Berlin:

Das Landgericht Berlin hat laut “Tagesspiegel” erstmals eine Sitzblockade der Letzten Generation als nicht verwerflich und damit nicht nötigend beurteilt. Die Blockade habe 35 Minuten gedauert – für das Gericht “hinsichtlich der üblichen Stauzeiten” … “moderat.” Autofahrenden sei durch die Vorankündigungen der LG auch „ein Umsteigen auf den öffentlichen Nahverkehr oder das Einplanen von mehr Zeit (…) generell möglich” gewesen. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wiege hier schwerer als das Grundrecht auf Fortbewegungsfreiheit der blockierten Autofahrenden, heißt es demnach in dem Gerichtsbeschluss.

(Quelle:https://www.tagesspiegel.de/berlin/gerichtsbeschluss-zu-klimablockaden-in-berlin-umsteigen-auf-bus-und-bahn-fur-autofahrer-generell-moglich-9955536.html)

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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